Beitragsordnung

Beitragsordnung der Tanzsportgemeinschaft Badenia Weinheim e. V. vom 27. Juli 2023

 

§ 1 Finanzielle Mittel

a) zur Erfüllung der Aufgaben des Vereines notwendigen Mittel werden durch Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Sammlungen, Umlagen und Spenden aufgebracht.
b) Die Aufnahmegebühr wird bei Eintritt in den Verein fällig und ist mit der 1.Beitragszahlung zu entrichten. Die gültigen Gebührensätze werden als Anlage beigefügt.
c) Die Höhe der Aufnahmegebühr sowie der monatlichen Beiträge für die einzelnen Mitgliedergruppen wird satzungsgemäß von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
d) Der Beitrag ist für die Mitglieder bringe pflichtig.
e) Die Beiträge des Vereines werden einheitlich im SEPA-Lastschrift – Einzugsverfahren monatlich eingezogen. Der Einzug erfolgt in der Regel jeweils zu Beginn des entsprechenden Monats.
f) Die Einzugsermächtigung zum SEPA-Lastschrift – Einzugsverfahren ist Teil der Aufnahmebedingungen und Mitgliedschaft im Verein.

§ 2 ID-Karten und Lizenzen

a) Kosten für ID-Karten und Lizenzmarken werden von jedem tanzsporttreibenden Mitglied selbst getragen
b) Die Bestellung der ID-Karten und Lizenzen werden vom Verein zentral abgewickelt. Die entsprechenden ID-Karten werden nach Überweisung des Betrages auf das Konto des Vereins durch den Sportwart oder seines Vertreters bestellt und ausgehändigt

§ 3 Bringpflicht

a) Verbindlichkeiten der Mitglieder gegenüber dem Verein sind bring pflichtig.
b) Mahnungen werden kostendeckende Mahngebühren erhoben.

§ 4 Beitragsermäßigung

a) Mitglieder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, die infolge einer schulischen oder beruflichen Ausbildung oder eines Studiums einen Beitragsnachlass erhalten, haben die entsprechenden Bescheinigungen ohne Aufforderung zum 30.06 und 31.12 eines jeden Jahres vorzulegen. Bei Nichtvorlage ist der Vorstand berechtigt, die regulären Beiträge einzuziehen.
b) Bei nachträglicher Vorlage der Bescheinigung ist eine rückwirkende Beitragsteilerstattung nicht möglich.

§ 5 Bilanz

a) Für jedes Geschäftsjahr ist eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Dieser Jahresabschluss, der auf dem Kassenbuch basiert, wird von den Kassenprüfern geprüft.
TSG Badenia Weinheim e.V./ Witzlebenstr. 5 / 69469 Weinheim / Tel. 06201/9809525
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b) Der Jahresabschluss wird auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich vorgelegt.
c) Der Kassenbericht eines laufenden Jahres muss alle in dem Jahr angefallenen Geschäftsvorfälle enthalten.

§ 6 Kassenbelege

a) Der Zahlungsverkehr des Vereines wickelt sich grundsätzlich über dessen Kasse und über dessen Bank ab.
b) Jeder Zahlungsein- und Ausgang ist ordnungsgemäß zu belegen. Rechnungen sind sachlich zu prüfen und abzuzeichnen.
c) Insbesondere Trainer-Honorarabrechnungen sind durch Zeitnachweise zu belegen.
d) Der Kassenwart ist für die ordnungsgemäße Kassenführung verantwortlich.

§ 7 Berechtigung für Zahlungsverkehr

a) Zahlungen entgegennehmen oder Ausgaben leisten darf nur der Vorstand und die Beiräte. In besonderen Fällen kann der Vorstand Ausnahmen hiervon zulassen.
b) Rechtsgeschäfte, die bei Bareinkauf den Betrag von € 100,– übersteigen, müssen vor Auszahlung vom Kassierer und vom 1. bzw. 2. Vorsitzenden gegengezeichnet werden.

§ 8 Kassenprüfung

a) Die Kassenprüfer haben die Einhaltung der Bestimmungen dieser Finanzordnung zu prüfen.

§ 9 Inkrafttreten

a) Diese Beitrags- und Finanzordnung tritt in geänderter Fassung mit Wirkung vom 28.07.2023 in Kraft.

Weinheim, den 28.07.2023
TSG Badenia Weinheim e.V.